Rechtsprechung
BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerdeführer - Rügen mit Verfassungsbeschwerde - Gewährung von rechtlichem Gehör - Grundsatz der Subsidiarität
Verfahrensgang
- BayObLG, 28.05.1971 - RReg. 3 St 80/71
- BayObLG, 21.07.1971 - RReg. 3 St 80/71
- BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 33, 192
- NJW 1972, 1227
- NJW 1972, 1277
- MDR 1972, 677
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Deshalb muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen versuchen (BVerfGE 22, 287 (290) unter Hinweis auf BVerfGE 5, 9 (10); 8, 222 (225 f.); 10, 274 (281); 16, 1 (2)). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Deshalb muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen versuchen (BVerfGE 22, 287 (290) unter Hinweis auf BVerfGE 5, 9 (10); 8, 222 (225 f.); 10, 274 (281); 16, 1 (2)). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
Auszug aus BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Deshalb muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen versuchen (BVerfGE 22, 287 (290) unter Hinweis auf BVerfGE 5, 9 (10); 8, 222 (225 f.); 10, 274 (281); 16, 1 (2)). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Deshalb muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen versuchen (BVerfGE 22, 287 (290) unter Hinweis auf BVerfGE 5, 9 (10); 8, 222 (225 f.); 10, 274 (281); 16, 1 (2)). - BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer …
Auszug aus BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Deshalb muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen versuchen (BVerfGE 22, 287 (290) unter Hinweis auf BVerfGE 5, 9 (10); 8, 222 (225 f.); 10, 274 (281); 16, 1 (2)).
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Dabei macht es keinen Unterschied, ob jener Rechtsbehelf an eine Frist gebunden ist und also der Beschwerdeführer durch die Verwerfung seiner Verfassungsbeschwerde in aller Regel endgültig seine Rechtsschutzmöglichkeiten verliert, oder ob der Rechtsbehelf keiner Frist unterliegt und der Beschwerdeführer ihn deshalb nach der Verwerfung seiner Verfassungsbeschwerde noch ergreifen kann (zu Fällen befristeter Rechtsbehelfe vgl. BVerfGE 16, 1 (2 f.); 68, 376 (381 ff.); zu nicht-befristeten Rechtsbehelfen vgl. BVerfGE 33, 192 (194 f.); 42, 243 (247 ff.)). - BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Deshalb muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen zu erreichen versuchen (BVerfGE 33, 192 (194); st. Rspr.).
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
§ 33a StPO gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG (BVerfGE 33, 192 [194]); die Vorschrift ist so auszulegen und anzuwenden, daß sie jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in den Beschlußverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfaßt.«.a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordere, daß ein Beschwerdeführer, der mit der Verfassungsbeschwerde rügen will, ihm sei beim Erlaß eines dem Strafverfahrensrecht unterstehenden Beschlusses rechtliches Gehör nicht oder nicht ausreichend gewährt worden, zuvor von der ihm durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht haben muß, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (BVerfGE 33, 192 (194)).
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
Es gehört zur Erschöpfung des Rechtswegs im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, dass ein Beschwerdeführer diesen Rechtsbehelf nutzt, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 33, 192 [194 f.]; 42, 243 [245 ff.]). - BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung - …
Im Rahmen einer auf einen solchen Sachverhalt gestützten Gehörsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sind allerdings auch Darlegungen erforderlich, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um sich mit seinen Beweisanträgen zur weiteren Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (…BSG Beschlüsse vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194) .Denn hierzu sind insbesondere auch Darlegungen des Beschwerdeführers erforderlich, dass er alles getan hat, um sich mit seinen Beweisanträgen zur weiteren Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (…BSG Beschlüsse vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194).
- VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …
Dies gilt auch unter Berücksichtigung der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit sich bei einem unanfechtbaren Beschluß nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. insoweit BVerfGE 33, 192 ; 42, 243 ).Denn der Beschwerdeführer hatte sich bereits wenige Tage nach dem Erhalt des angefochtenen Beschlusses mit Schreiben vom 5. Februar 1992 an das Kassationsgericht gewandt und auf sein Schreiben vom 11. Januar 1992 Bezug genommen, in dem er um "Rechtsbeihilfe wegen Bedürftigkeit" nachgesucht habe. - BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93
Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer …
- BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Eine Verletzung prozessualer Grundrechtspositionen führt dann nicht zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn der Betroffene zumutbare Schritte unterlassen hat, um seine Rechte selbst zu wahren (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 15, 256 ; 33, 192 ). - BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …
Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb in ständiger Rechtsprechung, daß der Betroffene gegen rechtskräftige Beschlüsse der Strafgerichte zur Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zunächst nach § 33a StPO vorgeht (vgl. BVerfGE 33, 192 [194]; 42, 243 [245, 247]; 252 [255]; 74, 358 [380]). - BVerfG, 05.05.2005 - 2 BvR 1593/03
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts über …
- BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Kontakt zu Angehörigen im Strafvollzug (Resozialisierung; Entfremdung eines …
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 547/06
Umfang des rechtsstaatlich gewährten Rechts auf ein faires Verfahren ; …
- BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten …
- BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75
Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag - …
- BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04
Zum Anspruch auf rechtliches Gehör hinsichtlich der Anordnung von Verfall gem §§ …
- BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1834/04
Erschöpfung des Rechtsweges bei Gehörsverletzung
- BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen eine …
- BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung …
- BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
Erschöpfung des Rechtswegs; Anforderungen an den einer Wohnungsdurchsuchung …
- BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76
Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im …
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvR 323/00
Unzureichend begründete und deshalb unzulässige Verfassungsbeschwerde
- StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1454
Bußgeld; Bußgeldbescheid; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; …
- BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75
Verfassungsrechtliche Anforderungenan die Ausgestaltung des …
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde: Fehlende Rechtswegerschöpfung wegen …
- BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
- BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72
Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren
- BSG, 02.06.2010 - B 13 R 493/09 B
- VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO …
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 8 S 2881/91
Wirksame Rechtsmitteleinlegung trotz fehlender Unterschrift des …
- BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren …
- BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 20.74
- BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 53/15 B
- VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 43/98
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - hier: …
- VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 29/97
Rechtswegerschöpfung
- OLG Hamm, 11.05.1983 - 4 Vollz (Ws) 92/83
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 77-IV-00
- BGH, 30.04.1975 - 2 StR 475/74
Durchführung eines Nachverfahrens
- BGH, 14.04.1982 - 2 StR 383/81
- BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74
Versagung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Berücksichtigung der vom …
Rechtsprechung
BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kaufvertrag über einen Kombinationswarenautomaten - Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages - Gründe für die Nichtigkeit eines Vertrages - Abschluss eines Automatenaufstellvertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1227
- MDR 1972, 860
- WM 1972, 770
- DB 1972, 1285
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66
Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71
Das alles entspricht nunmehr gefestigter Rechtsprechung insbesondere auch des erkennenden Senats (BGHZ 51, 55 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 3. März 1971 - VIII ZR 55/70 = WM 1971, 503 = NJW 1971, 1034 = BGHWarn 1971 Nr. 52;… vgl. auch Hefermehl bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 138 Anm. 71 ff und Lange ebenda, vor § 145 Anm. 97 ff; Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971 S. 124 ff).Vielmehr handelt es sich - und gerade darin unterscheidet sich der vorliegende, Fall grundlegend von dem Sachverhalt, wie er dem von der Revision angezogenen Senatsurteil vom 11. November 1968 (BGHZ 51, 55) zugrunde lag - um einen auf den einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichteten Vertrag, der weder einschneidend in den Gewerbebetrieb des Beklagten eingriff noch - von der insoweit nicht ins Gewicht fallenden Ratenzahlungsverpflichtung abgesehen - zu einer langfristigen, die Bewegungsfreiheit des Beklagten wesentlich einengenden Bindung führte.
Soweit die Revision unter Berufung auf das Senatsurteil vom 11. November 1968 (a.a.O.) die Nichtigkeit des Vertrages vom 21. Oktober 1968 und damit den Wegfall der Zahlungsverpflichtung des Beklagten daraus herleiten will, daß die Klägerin ihre umfangreichen und nicht leicht verständlichen Kauf- und Lieferungsbedingungen unübersichtlich ineinander geschachtelt und damit dem Beklagten eine Beurteilung der rechtlichen Tragweite der einzelnen ihn belastenden Bedingungen unmöglich gemacht habe, geht diese Rüge ebenfalls fehl.
Zu Unrecht meint die Revision, sich auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 11. November 1968 (BGHZ 51, 55) berufen zu können.
An dieser Rechtsprechung, die auch im Schrifttum nahezu einhellige Zustimmung gefunden hat (vgl. dazu Weber NJW 1969, 460;… Schmidt-Salzer a.a.O. S. 92 f, insbesondere Anm. 63; Schramm GRUR 1969, 235; Däubler JuS 1971, 398), hält der Senat in vollem Umfang fest.
- BGH, 03.03.1971 - VIII ZR 55/70
Vertrag über das Aufstellen von Automaten in einer Gaststätte - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71
Das alles entspricht nunmehr gefestigter Rechtsprechung insbesondere auch des erkennenden Senats (BGHZ 51, 55 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 3. März 1971 - VIII ZR 55/70 = WM 1971, 503 = NJW 1971, 1034 = BGHWarn 1971 Nr. 52;… vgl. auch Hefermehl bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 138 Anm. 71 ff und Lange ebenda, vor § 145 Anm. 97 ff; Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971 S. 124 ff).Fehlt es damit schon an einer unklaren und unübersichtlichen Ausgestaltung der Kauf- und Lieferungsbedingungen, so bedarf die im Senatsurteil vom 3. März 1971 (VIII ZR 55/70 a.a.O.) ausdrücklich offengebliebene Frage, ob die bloße Unklarheit und Unübersichtlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen allein, ohne daß sie zugleich inhaltlich zu beanstanden wären, die Nichtigkeit des ganzen Vertrages rechtfertigen können, auch hier keiner weiteren Prüfung und Entscheidung.
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71
Daß die Unwirksamkeit einzelner Klauseln die Anwendbarkeit der übrigen Geschäftsbedingungen und darüber hinaus die Gültigkeit des Vertrages grundsätzlich unberührt läßt und insbesondere der auf Individualverträge zugeschnittene § 139 BGB keine Anwendung findet, ist jedenfalls im Ergebnis - wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, auf die es hier jedoch keines Eingehens bedarf - ebenfalls nahezu einhellig anerkannt (BGHZ 22, 90, 92 f [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55] mit weiteren Nachweisen;… vgl. auch zum derzeitigen Meinungsstand Hefermehl a.a.O. § 139 Anm. 30;… Schmidt-Salzer a.a.O. S. 92 f). - BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71
Daß die Unwirksamkeit einzelner Klauseln die Anwendbarkeit der übrigen Geschäftsbedingungen und darüber hinaus die Gültigkeit des Vertrages grundsätzlich unberührt läßt und insbesondere der auf Individualverträge zugeschnittene § 139 BGB keine Anwendung findet, ist jedenfalls im Ergebnis - wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, auf die es hier jedoch keines Eingehens bedarf - ebenfalls nahezu einhellig anerkannt (BGHZ 22, 90, 92 f [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55] mit weiteren Nachweisen;… vgl. auch zum derzeitigen Meinungsstand Hefermehl a.a.O. § 139 Anm. 30;… Schmidt-Salzer a.a.O. S. 92 f). - RG, 26.04.1917 - VI 37/17
Zulässigkeit einer Umwandlung eines auf sofortige Zahlung gerichteten Anspruchs …
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71
Soweit schließlich die Klägerin die sofortige Fälligkeit des gesamten Kaufpreises trotz der ursprünglichen Ratenzahlungsabrede aus Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 der Kauf- und Lieferungsbedingungen herleitet, sind rechtliche Bedenken ebenfalls nicht ersichtlich; denn abgesehen davon, daß eine derartige Vertragsklausel schutzwürdigen Belangen des Verkäufers entspricht, kam es auf diese Klausel hier schon deswegen nicht an, weil die Klägerin ohnehin angesichts des grundsätzlichen Bestreitens jeglicher Zahlungsverpflichtung durch den Beklagten zum Widerruf der in der Ratenzahlungsabrede enthaltenen Stundung berechtigt gewesen wäre (§ 242 BGB; vgl. RGZ 90, 177, 180).
- BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 11/72
Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung - Verspätung einer …
In derartigen Fällen ist, wie der erkennende Senat in dem nach Sachverhalt und Ausgestaltung der Vertragsbedingungen ganz ähnlich gelagerten Rechtsstreit VIII ZR 30/71 (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1972 = WM 1972, 770 = NJW 1972, 1227) im einzelnen dargelegt hat, für die Auflösung des gesamten Vertrages gemäß § 138 Abs. 1 BGB auch dann kein Raum, wenn ein erheblicher Teil der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen Klauseln unangemessen und damit unwirksam ist.An dieser Rechtsauffassung hält der Senat trotz der vereinzelt im Schrifttum geäußerten Kritik (vgl. Weber, NJW 1972, 1793 [BGH 19.04.1972 - VIII ZR 30/71]) fest.
Den Käufer darüber hinaus völlig von dem abgeschlossenen Vertrag freizustellen, besteht dagegen kein Anlaß (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1972 a.a.O.;… Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971, S. 92, Fn 63).
Diese Erwägungen gelten jedoch dann nicht, wenn es sich - wie hier - um einen auf den einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung beschränkten Kaufvertrag handelt und an die Stelle der unangemessenen, die wesentlichen Vertragsabreden nur ergänzenden Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden dispositiven gesetzlichen Regeln über den Kaufvertrag (§§ 433 ff BGB) - modifiziert durch die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes - treten können (Senatsurteil vom 19. April 1972 a.a.O.).
Allerdings ergab sich zunächst, nachdem die Beklagte am 30. Oktober 1965 die Abnahme des Gerätes abgelehnt hatte, ihre nunmehrige Vorleistungspflicht aus Nr. 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen; daß diese Klausel jedenfalls insoweit rechtswirksam ist, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 19. April 1972 (a.a.O. unter II 2 a) klargestellt.
- BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 81/74
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietvertrages - Anforderungen an ein …
In einem derartigen Fall besteht aber, wie der Senat in Abgrenzung zu seiner Entscheidung BGHZ 51, 55 in seinem Urteil vom 19. April 1972 (VIII ZR 30/71 = WM 1972, 770) im einzelnen dargelegt hat, nach dem rechtspolitischen Sinn der verstärkten richterlichen Inhaltskontrolle gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Auflösung des gesamten Vertrages kein schutzwürdiges Bedürfnis.Ob u.U. in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen dann etwas anderes gelten könnte, wenn der ganz überwiegende Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als sachlich unangemessen anzusehen ist (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1972, a.a.O. S. 770, 772), bedarf auch hier keiner Entscheidung; denn diese Voraussetzungen liegen ersichtlich schon deswegen nicht vor, weil die von der Beklagten in erster Linie beanstandete Abwälzung der Sach- und Preisgefahr auf den Mieter für das Leasinggeschäft typisch und ihre Normierung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen jedenfalls grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
- BGH, 09.03.1977 - VIII ZR 192/75
Vorliegen eines verdeckten Abzahlungsgeschäftes beim Abschluss eines …
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln läßt die Anwendbarkeit der übrigen Geschäftsbedingungen und darüber hinaus die Gültigkeit des Vertrages an sich grundsätzlich unberührt; insbesondere findet der auf Individualverträge zugeschnittene § 139 keine Anwendung (BGHZ 51, 55, 57; Senatsurteil vom 19. April 1972 - VIII ZR 30/71 = WM 1972, 770, jeweils m.w.Nachw.;… vgl. auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1975 a.a.O.).In solchen Fällen kommt die Nichtigkeit des gesamten Vertrages in Betracht (BGHZ 51, 55, 57; Senatsurteil vom 19. April 1972 a.a.O.; s. auch Senatsurteil vom 3. März 1971 - VIII ZR 55/70 = WM 1971, 503 = NJW 1971, 1034 mit Anmerkung von Schmidt-Salzer).
Ob unter Umständen in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen dann etwas anderes gelten kann, wenn der ganz überwiegende Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als sachlich unangemessen anzusehen ist (offengelassen in den Senatsurteilen vom 19. April 1972 a.a.O. …und vom 8. Oktober 1975 a.a.O.), bedarf auch hier keiner Entscheidung.
- BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90
Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten
Nur unter der Voraussetzung, daß sich eine Allgemeine Geschäftsbedingung oder Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus sinnvoll und verständlich in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen läßt, ist der zulässige Teil wirksam (BGHZ 109, 197, 203; so auch schon vor Geltung des AGBG: BGH, Urt. v. 19. April 1972, VIII ZR 30/71, NJW 1972, 1227, 1228; BGHZ 106, 19, 25 f). - BGH, 16.05.1974 - VII ZR 214/72
Formularmäßige Beschränkungen der werkvertraglichen Mängelhaftung
Denn an die Stelle der weggefallenen Vertragsbestimmung tritt die Gewährleistungsregelung der §§ 633 f BGB (vgl. BGHZ 22, 90, 100; 54, 106, 115; BGH NJW 1972, 1227, 1228).Unberührt von der Unwirksamkeit der inhaltlichen Beschränkung der Mängelhaftung der Klägerin bleibt aber - da § 139 BGB auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht anwendbar ist (BGHZ 22, 90, 92/93; BGH NJW 1972, 1227, 1228 jeweils mit weiteren Nachweisen) - die Bestimmung in Ziffer I 7 (letzter Satz) der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Klägerin, wonach Mängel der Montage oder der Ware nicht dazu berechtigen, die Zahlung des vereinbarten Preises ganz oder zum Teil zu verweigern .
- BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86
Begriff des Anerkenntnisses
An die Stelle der unwirksamen Verjährungsregelung tritt deshalb - wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt - die gesetzliche Vorschrift des § 638 BGB (vgl. Senatsurteile BGHZ 54, 106, 115 [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68]; 85, 305, 311/312; BGH NJW 1972, 1227, 1228 m.N.). - BGH, 09.11.1978 - III ZR 21/77
Wirksamkeit einer als "Zahlungsgarantie" überschriebenen schriftlichen Erklärung …
Der Auffassung des Berufungsgerichts, die Sittenwidrigkeit einer einzelnen Bestimmung aus dem Darlehensvertrag habe die Nichtigkeit des ganzen Vertrags zur Folge, kann daher jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden, insbesondere nicht, wenn nur einzelne zum Vertragsinhalt gewordene Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der rechtlichen Wirksamkeit entbehren (vgl. BGHZ 22, 90, 92; 51, 55, 57; BGH Urteil vom 19. April 1972 - VIII ZR 30/71 = LM BGB § 138 (Bc) Nr. 9 = BB 1972, 856 = Betrieb 1972, 1285 = MDR 1972, 860 = NJW 1972, 1227 = Warn 1972, 339 = WM 1972, 770). - BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71
Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?
Nach den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 54, 106, 109/110; BGH NJW 1972, 1227 Nr. 2 und Urteile vom 18. Oktober 1972 - VIII ZR 91/71 - = WM 1973, 12 sowie vom 28. Februar 1973 - IV ZR 34/71 - (zum Abdruck in BGHZ bestimmt), jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch den Überblick bei Emmerich JuS 1972, 361, 367) sind sie unwirksam, soweit sie unangemessene Klauseln enthalten, die bei Abwägung der schutzwürdigen Interessen der beiderseits an derartigen Rechtsgeschäften gemeinhin beteiligten Berufs- und Bevölkerungsgruppen der Billigkeit widersprechen. - BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77
Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, …
Außerdem muß eine Vertragspartei, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsinhalt erheben will, durch eine zumindest lesbare, logisch aufgebaute und verständliche Fassung der Klauseln ihrem Gegner die Möglichkeit geben, die auf ihn entfallenden Rechte und Pflichten zu erkennen und danach sein Vertragsrisiko abzuschätzen (BGH NJW 1972, 1227, 1228).Der Bestand des Vertrags selbst wird dadurch aber nicht in Frage gestellt (BGHZ 22, 90, 92/93; 51, 55, 57; 62, 323, 327; BGH NJW 1972, 1227, 1229; 1974, 1246, 1248; BGH Urteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 11/72 = WM 1973, 167, 168; Urteil vom 8. Oktober 1975 - VIII ZR 81/74 = WM 1975, 1203, 1205; vgl. auch § 6 AGBG).
- BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 49/77
Leasingvertrag
Diese Frage läßt die Gültigkeit des Vertrages an sich unberührt, denn er ist in seinen wesentlichen Bestandteilen - Mietobjekt, Anlieferung, Laufzeit, Mietzins - individuell ausgehandelt, und im übrigen könnten bei Wegfall einzelner Formularbedingungen die für die Rechtsbeziehung der Parteien in erster Linie maßgebenden mietrechtlichen Vorschriften der §§ 535 ff BGB herangezogen werden (…vgl. Senatsurteil vom 9. März 1977 a.a.O.; zur Auswirkung der Unwirksamkeit einzelner AGB oder Formularbedingungen auf den Gesamtvertrag s. auch Senatsurteile BGHZ 51, 55, 57, vom 3. März 1971 - VIII ZR 55/70 = WM 1971, 503 = NJW 1971, 1034 mit Anmerkung Schmidt-Salzer; vom 19. April 1972 - VIII ZR 30/71 = WM 1972, 770 …und vom 8. Oktober 1975 a.a.O.). - BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch …
- OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Vertragsverletzung durch Erteilung einer falschen Auskunft hinsichtlich der …
- KG, 24.11.1976 - 16 U 2680/75
Rechtsgrundlage für Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstückes mit …
- BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 183/76
Anmietung eines Fotokopiergerätes - Erfüllung eines Mietvertrages - Ansprüche auf …
- BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 91/71
Voraussetzungen für die Wandelung eines Kaufvertrages - Anforderungen an den …
- LG Augsburg, 10.11.1972 - 4 S 117/72
Recht auf Befreiung vom Mietzins; Rechtliche Einheit von Mietvertrag und …